Anti Spatter_Literware_Deutsch

EG-Sicherheitsdatenblatt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31

Produktname : Anti Spatter Erstellt/Überarbeitet am: 29.06.17 Version : 3.0
Ref.Nr.: BDS001081_4_20170629 (GE) Ersetzt Fassung vom: BDS001081_20150602

 
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
 
1.1. Produktidentifikator
 
 
Anti Spatter
Literware
 
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
 
Schweißmittel
 
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
 
 
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1
9240 Zele
Belgium
Tel.: +32(0)52/45.60.11
Fax.: +32(0)52/45.00.34
E-mail : hse@crcind.com
 
TochtergesellschaftenTelFax
CRC Industries Finland OyLaurinkatu 57 A 23 B, 08100 Lohja+358/(19)32.921
CRC Industries France6, avenue du marais, C.S. 90028, 95102 Argenteuil Cedex01.34.11.20.0001.34.11.09.96
CRC Industries Deutschland GmbHSüdring 9, D-76473 Iffezheim(07229) 303 0(07229)30 32 66
CRC INDUSTRIES IBERIA S.L.U.GREMIO DEL CUERO-PARC.96, POLIGONO INDUSTR. DE HONTORIA, 40195 SEGOVIA0034/921.427.5460034/921.436.270
CRC Industries SwedenLaxfiskevägen 16, 433 38 Partille0046/31 706 84 800046/31 27 39 91
 
1.4. Notrufnummer
 
 
CRC Industries Europe, Belgium: Tel.: +32(0)52/45.60.11 (Büroöffnungszeiten 9-16 Uhr)
Für Österreich : Vergiftungsinformationszentrale der Gesundheit Österreich GmbH: +43 1 406 43 43
die Schweiz: Notfallnummer des STIZ (Schweizer Toxikoloisches Informationszentrum): 145
Belgien: Giftinformationszentrum: 070 - 245 245
 
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
 
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
 
Klassifizierung gemäß Verordnung EG Nr 1272/2008
 
Physikalisch: Nicht klassifiziert
Klassifikation auf der Basis von Prüfdaten.
Gesundheit: Karzinogenität, Kategorie 2
 Kann vermutlich Krebs erzeugen .
 Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2
 Verursacht Hautreizungen.
 Augenreizung, Kategorie 2
 Verursacht schwere Augenreizung.
 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3
 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Klassifikation basierend auf Berechnungsmethode.
Umwelt: Nicht klassifiziert
Klassifikation basierend auf Berechnungsmethode.
Weitere Gefahren : Nicht klassifiziert
 
2.2. Kennzeichnungselemente
 
Etikettierung gemäß Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
 
Produktidentifikator: Enthält:
 Dichlormethan; Methylenchlorid
Gefahrenpiktogramme:    
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise: H351 : Kann vermutlich Krebs erzeugen .
 H315 : Verursacht Hautreizungen.
 H319 : Verursacht schwere Augenreizung.
 H336 : Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise: P102 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 : Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
 P260 : Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
 P271 : Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
 P280 : Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305/351/338 : BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
 P308/313 : BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 : Unter Verschluss aufbewahren.
P501-2 : Inhalt/Behälter an genehmigte Sondermüllsammelstelle zuführen.
 
2.3. Sonstige Gefahren
 
Das Product enthält keine PBT oder vPvB Stoffen.
 
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
 
3.1. Stoffe
 
Nicht anwendbar.
 
3.2. Gemische
 
 
Gefährlicher StoffRegistrierungsnummerCAS-Nr.EC-nrw/w %Gefahrenklasse und -kategorieGefahrenhinweiseAnmerkungen
Dichlormethan; Methylenchlorid01-2119480404-4175-09-2200-838-975-100Karz. 2, Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3H351,H315,H319,H336
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
 
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
Augenkontakt : Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, während mindestens 15 Minuten reichlich mit Wasser auswaschen
 Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
 Unverzüglich ärztlich behandeln lassen
 Augenspülflaschen bereithalten
Hautkontakt : Alle verunreinigten Kleidungsstücke unverzüglich ausziehen und die betroffenen Hautstellen ausgiebig mit Wasser nass halten. Nachher mit Seife und Wasser waschen
 Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung andauert
Einatmen : Den Patienten an die frische Luft bringen
 Nur künstlich beatmen, wenn der Patient nicht atmet
 Sofortige ärztliche Behandlung erforderlich
Verschlucken : Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen, weil die Gefahr von Aspiration in die Lungen besteht. Falls Aspiration vermutet wird, ist unverzügliche, ärztliche Behandlung erforderlich
 Den Mund mit Wasser ausspülen (nicht schlucken)
 
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
 
Einatmen : Kann die Atemwege reizen.
 Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
 Symptome: Halsentzündung, Husten, Kurzatmigkeit, Kopfschmerzen
Verschlucken : Nach Erbrechen von verschlucktem Produkt ist Aspiration in die Lunge wahrscheinlich. Lösungsmittel können zur chemischen Pneumonie führen.
 Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt : Reizt die Haut
 Verlängerter Kontakt mit der Haut erzeugt Hautentfettung, die zu Reizung und in einzelnen Fällen zu Dermatitis führt
 Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt : Reizt die Augen
 Symptome: Rötungen und Schmerzen, Beeinträchtigungen der Sehkraft
 
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
 
Allgemeine Hinweise : Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
 Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat einholen
 
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
 
5.1. Löschmittel
 
Wasser, Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
 
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
 
Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.
Bei Gebrauch Bildung explosiver/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
 
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
 
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten
Die Substanz gibt giftige Dämpfe ab; ein unabhängig von der Umgebungsatmosphäre wirkendes Atemschutzgerät tragen
 
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
 
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
 
Alle Zündquellen ausschalten
Für gute Belüftung sorgen
Geeignetes Atemschutzgerät tragen.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen.
 
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
 
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
 
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
 
Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen
 
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
 
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
 
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
 
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
 
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
 
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
 
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
 
7.3. Spezifische Endanwendungen
 
Schweißmittel
 
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
 
8.1. Zu überwachende Parameter
 
Arbeitsplatz Grenzwerte :
 
 
Gefährlicher StoffCAS-Nr.Methode
Arbeitsplatzgrenzwerte der EU:
Dichlormethan; Methylenchlorid75-09-2AGW/MAK100 ppm
STEL200 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Oesterreich
Dichlormethan; Methylenchlorid75-09-2AGW/MAK50 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, België, Belgique, Belgien
Dichlormethan; Methylenchlorid75-09-2AGW/MAK50 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Schweiz, Svizzera, Suisse
Dichlormethan; Methylenchlorid75-09-2AGW/MAK177 mg/m3
STEL353 mg/m3
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Deutschland
Dichlormethan; Methylenchlorid75-09-2AGW/MAK75 ppm
 
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
 
Technische Schutzmaßnahmen : Für gute Belüftung sorgen
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Persönliche Schutzmaßnahmen : Das Produkt immer gemäß den Regeln der guten Arbeitshygiene behandeln und verwenden.
 Bei der Handhabung des Produktes sind Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Haut- und Augenkontakt zu treffen.
Für gute Belüftung sorgen
Atmung : Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Empfohlene Atemschutz: Atemschutzmasken gegen organische Gase- und Dämpfe (Filter AX)
Haut und Hände : Bei der Verarbeitung Handschuhe zum Schutz vor chemikalien (Norm EN 374) tragen.
 Die Durchbruchzeit der Handschuhe sollte länger als die Gesamtdauer des Produkteinsatzes sein. Ist der Produkteinsatz länger als die Durchbruchzeit, sollten die Handschuhe nach entsprechender Einsatzzeit getauscht werden.
 Abhängig von der Einsatzmenge, Anwendungsdauer und dem Kontaktrisiko mit dem Produkt kann ein Handschuh-Hersteller bei der Auswahl des richtigen Handschuhmaterials und der Durchbruchzeit behilflich sein.
Empfohlene Schutzhandschuhe: (Polyvinylalkohol)
Augen : Eine Gesichtsmaske, die vollständigen Gesichtsschutz bietet, tragen
 
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
 
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
 
Form : Aggregatzustand : Flüssigkeit.
Farbe : Farblos bis gelb.
Geruch : Charakteristischer Geruch.
pH : Nicht anwendbar.
Siedepunkt/-bereich : Nicht verfügbar.
Flammpunkt : Keine
Verdunstungszahl : Nicht verfügbar.
Explosionsgrenze : Obere Grenze : Nicht verfügbar.
Untere Grenze : Nicht verfügbar.
Dampfdruck : Nicht verfügbar.
Relative Dichte : 1.292 g/cm3 (@ 20°C).
Löslichkeit in Wasser : Nicht löslich in Wasser
Selbstentzündungstemperatur: > 200 °C
Viskosität : < 7 mPa.s (@ 40°C).
 
9.2. Sonstige Angaben
 
VOC = flüchtiger organischer Verbindungen blank
 
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
 
10.1. Reaktivität
 
Keine Information verfügbar
 
10.2. Chemische Stabilität
 
Stabil
 
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
 
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt
 
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
 
Überhitzung vermeiden
 
10.5. Unverträgliche Materialien
 
Stark oxydierendes Mittel
Do not mix with bases.
Erdalkalimetalle
 
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
 
CO,CO2
Chlor und Posgen
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
 
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
 
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
 
akute Toxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Verursacht Hautreizungen.
schwere Augenschädigung/-reizung: Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keimzell-Mutagenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität: Kann vermutlich Krebs erzeugen .
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
 
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen:
 
Einatmen : Kann Irritationen verursachen.
 Einatmung der Dämpfe des Lösungsmittels können Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken : Nach Erbrechen von verschlucktem Produkt ist Aspiration in die Lunge wahrscheinlich. Lösungsmittel können zur chemischen Pneumonie führen.
Hautkontakt : Verursacht Hautreizungen.
 Verlängerter Kontakt mit der Haut erzeugt Hautentfettung, die zu Reizung und in einzelnen Fällen zu Dermatitis führt
Augenkontakt : Verursacht schwere Augenreizung.
 
Toxikologische Daten :
 
 
Gefährlicher StoffCAS-Nr.Methode
Dichlormethan; Methylenchlorid75-09-2LD50 oral Ratte> 2000 mg/kg
LD50 derm. Ratte> 2000 mg/kg
 
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
 
12.1. Toxizität
 
Nicht klassifiziert
 
Ecotoxikologische Daten :
 
 
Gefährlicher StoffCAS-Nr.Methode
Dichlormethan; Methylenchlorid75-09-2IC50 Algen> 662 mg/l
LC50 Fisch193 mg/l
EC50 Daphnien27 mg/l
 
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
 
Keine experimentellen Daten verfügbar
 
12.3. Bioakkumulationspotenzial
 
Keine experimentellen Daten verfügbar
 
12.4. Mobilität im Boden
 
Nicht löslich in Wasser
 
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
 
Das Product enthält keine PBT oder vPvB Stoffen.
 
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
 
Keine experimentellen Daten verfügbar
 
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
 
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
 
Produkt : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten, an genehmigte Sondermüllsammelstelle abgeben.
Verunreinigte Verpackung : Beseitigung muss in Übereinstimmung mit der örtlichen, regionalen oder nationalen Gesetzgebung erfolgen
 
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
 
14.1. UN-Nummer
 
UN-Nummer : 1593
 
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
 
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung: DICHLORMETHAN
 
14.3. Transportgefahrenklassen
 
Klasse: 6.1
ADR/RID - Klassifizierungscode: > 450°C.
 
14.4. Verpackungsgruppe
 
Verpackungsgruppe: III
 
14.5. Umweltgefahren
 
ADR/RID - Umweltgefährdend: Nein
IMDG - Marine pollutant: No
ADR/RID - Umweltgefährdend: Nein
 
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
 
ADR/RID - Tunnelkategorie: (E)
IMDG - Ems: F-A, S-A
IATA/ICAO - PAX: 655
IATA/ICAO - CAO 663
 
14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
 
Nicht anwendbar.
 
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
 
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
 
Das Sicherheitsdatenblatt wurde auf Grundlage aktueller europäischer Verordnungen erstellt.
Verordnung EG Nr 1907/2006 (REACH)
Verordnung EG Nr 1272/2008 (CLP)

 
Nationale Daten(DE) Deutschland
Wassergefährdungsklasse2 (deutlich wassergefährdend)
Lagerklasse: Lagerklasse 10: Brennbare Flüssigkeiten die keiner der vorgenannten LGK zuzuirdnen sind
 
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
 
*Erläuterung der Gefahrenhinweise: H315 : Verursacht Hautreizungen.
 H319 : Verursacht schwere Augenreizung.
 H336 : Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
 H351 : Kann vermutlich Krebs erzeugen .
ÜBERARBEITUNGEN IN KAPITEL : Klassifizierung gemäß Verordnung EG Nr 1272/2008
 Etikettierung gemäß Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
acronyms and synonyms: AGW/MAK= Arbeitsplatzgrenzwerte / Maximale Arbeitsplatzkonzentration
 STEL = Kurzzeit-Grenzwert
 VOC = flüchtiger organischer Verbindungen
 PBT = persistent, bioakkumulativ, toxisch
 vPvB= Persistenz / Bioakkumulation
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
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