Pipe De-blocker_Literware_Deutsch

EG-Sicherheitsdatenblatt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31

Produktname : Pipe De-blocker Erstellt/Überarbeitet am: 29.06.17 Version : 2.0
Ref.Nr.: UDS000039_4_20170629 (GE) Ersetzt Fassung vom: UDS000039_20150722

 
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
 
1.1. Produktidentifikator
 
 
Pipe De-blocker
Literware
 
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
 
Starkes Reinigungsmittel
 
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
 
 
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1
9240 Zele
Belgium
Tel.: +32(0)52/45.60.11
Fax.: +32(0)52/45.00.34
E-mail : hse@crcind.com
 
TochtergesellschaftenTelFax
CRC Industries Finland OyLaurinkatu 57 A 23 B, 08100 Lohja+358/(19)32.921
CRC Industries France6, avenue du marais, C.S. 90028, 95102 Argenteuil Cedex01.34.11.20.0001.34.11.09.96
CRC Industries Deutschland GmbHSüdring 9, D-76473 Iffezheim(07229) 303 0(07229)30 32 66
CRC INDUSTRIES IBERIA S.L.U.GREMIO DEL CUERO-PARC.96, POLIGONO INDUSTR. DE HONTORIA, 40195 SEGOVIA0034/921.427.5460034/921.436.270
CRC Industries SwedenLaxfiskevägen 16, 433 38 Partille0046/31 706 84 800046/31 27 39 91
 
1.4. Notrufnummer
 
 
CRC Industries Europe, Belgium: Tel.: +32(0)52/45.60.11 (Büroöffnungszeiten 9-16 Uhr)
Für Österreich : Vergiftungsinformationszentrale der Gesundheit Österreich GmbH: +43 1 406 43 43
die Schweiz: Notfallnummer des STIZ (Schweizer Toxikoloisches Informationszentrum): 145
Belgien: Giftinformationszentrum: 070 - 245 245
 
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
 
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
 
Klassifizierung gemäß Verordnung EG Nr 1272/2008
 
Physikalisch: Nicht klassifiziert
Klassifikation auf der Basis von Prüfdaten.
Gesundheit: Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A
 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Klassifikation basierend auf Berechnungsmethode.
Umwelt: Nicht klassifiziert
Klassifikation basierend auf Berechnungsmethode.
Weitere Gefahren : Nicht klassifiziert
 
2.2. Kennzeichnungselemente
 
Etikettierung gemäß Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
 
Produktidentifikator: Enthält:
 Natriumhydroxid
Gefahrenpiktogramme:      
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise: H314 : Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise: P101 : Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
 P102 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 : Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P303/361/353 : BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten, Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
 P305/351/338 : BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
 P310 : Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P405 : Unter Verschluss aufbewahren.
P501-2 : Inhalt/Behälter an genehmigte Sondermüllsammelstelle zuführen.
 
2.3. Sonstige Gefahren
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
 
3.1. Stoffe
 
Nicht anwendbar.
 
3.2. Gemische
 
 
Gefährlicher StoffRegistrierungsnummerCAS-Nr.EC-nrw/w %Gefahrenklasse und -kategorieGefahrenhinweiseAnmerkungen
Natriumhydroxid01-2119457892-271310-73-2215-185-510-30Skin Corr. 1AH314B
Erläuterungen
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
 
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
Augenkontakt : BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Hautkontakt : BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten, Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Einatmen : BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Verschlucken : BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
 
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
 
Einatmen : Kann die Atemwege reizen.
 Symptome: Halsentzündung, Husten
Verschlucken : Kann zu Magendarmstörungen führen
 Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt : Verursacht schwere Verätzungen.
 Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt : Verursacht schwere Verätzungen.
 Symptome: Rötungen und Schmerzen, Beeinträchtigungen der Sehkraft
 
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
 
Allgemeine Hinweise : Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
 Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat einholen
 
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
 
5.1. Löschmittel
 
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
 
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
 
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
Reagiert heftig mit Wasser.
CO,CO2
 
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
 
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
 
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
 
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
 
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Für gute Belüftung sorgen
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen.
 
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
 
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
 
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
 
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Verschüttete Substanz mit Erde oder Sand absorbieren
 
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
 
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
 
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
 
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
 
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Augenspülflaschen bereithalten
 
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
 
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
 
7.3. Spezifische Endanwendungen
 
Starkes Reinigungsmittel
 
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
 
8.1. Zu überwachende Parameter
 
Arbeitsplatz Grenzwerte :
 
 
Gefährlicher StoffCAS-Nr.Methode
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, België, Belgique, Belgien
Natriumhydroxid1310-73-2AGW/MAK2 mg/m3
 
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
 
Technische Schutzmaßnahmen : Für gute Belüftung sorgen
Persönliche Schutzmaßnahmen : Bei der Handhabung des Produktes sind Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Haut- und Augenkontakt zu treffen.
 Es hat sich bewährt bei jeder Produktanwendung Schutzhandschuhe zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten.
 Das Produkt immer gemäß den Regeln der guten Arbeitshygiene behandeln und verwenden.
Atmung : Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Empfohlene Atemschutz: Atemschutzmasken gegen Gase- und Dämpfe (Filter ABEK)
Haut und Hände : Bei der Verarbeitung Handschuhe zum Schutz vor chemikalien (Norm EN 374) tragen.
 Die Durchbruchzeit der Handschuhe sollte länger als die Gesamtdauer des Produkteinsatzes sein. Ist der Produkteinsatz länger als die Durchbruchzeit, sollten die Handschuhe nach entsprechender Einsatzzeit getauscht werden.
Empfohlene Schutzhandschuhe: (Neopren)
Augen : Eine Schutzbrille tragen nach Norm EN 166.
 
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
 
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
 
Form : Aggregatzustand : Flüssigkeit.
Farbe : Braun.
Geruch : Geruchlos.
pH : 14
Siedepunkt/-bereich : 100 °C
Flammpunkt : Nicht verfügbar.
Verdunstungszahl : Nicht verfügbar.
Explosionsgrenze : Obere Grenze : Nicht verfügbar.
Untere Grenze : Nicht verfügbar.
Dampfdruck : Nicht verfügbar.
Relative Dichte : 1.24 g/cm3.
Löslichkeit in Wasser : Wasserlöslich
Selbstentzündungstemperatur: Nicht verfügbar.
Viskosität : Nicht verfügbar.
 
9.2. Sonstige Angaben
 
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
 
10.1. Reaktivität
 
Greift Metalle an.
 
10.2. Chemische Stabilität
 
Stabil
 
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
 
Reagiert mit Säuren und Laugen
 
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
 
Frost
Hitze
 
10.5. Unverträgliche Materialien
 
Säuren und Alkalien
Wasser
 
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
 
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt
 
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
 
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
 
akute Toxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
schwere Augenschädigung/-reizung: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keimzell-Mutagenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
 
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen:
 
Einatmen : Kann die Atemwege reizen.
Hautkontakt : Verursacht schwere Verätzungen.
Augenkontakt : Verursacht schwere Augenschäden.
 
Toxikologische Daten :
 
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
 
12.1. Toxizität
 
Nicht klassifiziert
 
Ecotoxikologische Daten :
 
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.3. Bioakkumulationspotenzial
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.4. Mobilität im Boden
 
Wasserlöslich
 
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
 
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
 
Produkt : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten, an genehmigte Sondermüllsammelstelle abgeben.
Verunreinigte Verpackung : Beseitigung muss in Übereinstimmung mit der örtlichen, regionalen oder nationalen Gesetzgebung erfolgen
 
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
 
14.1. UN-Nummer
 
UN-Nummer : 3266
 
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
 
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung: ÄNTZENDER BASISCHER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (sodium hydroxide)
 
14.3. Transportgefahrenklassen
 
Klasse: 8
ADR/RID - Klassifizierungscode: C5
 
14.4. Verpackungsgruppe
 
Verpackungsgruppe: II
 
14.5. Umweltgefahren
 
ADR/RID - Umweltgefährdend: Nein
IMDG - Marine pollutant: No
ADR/RID - Umweltgefährdend: Nein
 
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
 
ADR/RID - Tunnelkategorie: (E)
IMDG - Ems: F-A, S-B
IATA/ICAO - PAX: 851
IATA/ICAO - CAO 855
 
14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
 
Nicht anwendbar.
 
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
 
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
 
Das Sicherheitsdatenblatt wurde auf Grundlage aktueller europäischer Verordnungen erstellt.
Verordnung EG Nr 1907/2006 (REACH)
Verordnung EG Nr 1272/2008 (CLP)

 
Nationale Daten(DE) Deutschland
Lagerklasse: Lagerklasse 8A: Brennbare ätzende Gefahrstoffe
 
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
 
*Erläuterung der Gefahrenhinweise: H314 : Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
ÜBERARBEITUNGEN IN KAPITEL : 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
acronyms and synonyms: AGW/MAK= Arbeitsplatzgrenzwerte / Maximale Arbeitsplatzkonzentration
 STEL = Kurzzeit-Grenzwert
 VOC = flüchtiger organischer Verbindungen
 PBT = persistent, bioakkumulativ, toxisch
 vPvB= Persistenz / Bioakkumulation
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Dieses Datenblatt darf ohne schriftliche Genehmigung von CRC nur vollständig und in vorliegender Form kopiert oder weitergegeben werden.