ODOUR NEUTRALISER_Literware_Deutsch

EG-Sicherheitsdatenblatt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31

Produktname : ODOUR NEUTRALISER Erstellt/Überarbeitet am: 10.04.12 Version : 1.0
Ref.Nr.: UDS000293_4_20120410 Ersetzt Fassung vom: BB12250

 
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
 
1.1. Produktidentifikator
 
 
ODOUR NEUTRALISER
Literware
 
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
 
Starkes Reinigungsmittel
 
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
 
 
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1
9240 Zele
Belgium
Tel.: +32(0)52/45.60.11
Fax.: +32(0)52/45.00.34
E-mail : hse@crcind.com
 
TochtergesellschaftenTelFax
CRC Industries Finland OyAsemanrinne 13, 08500 Lohja+358/(19)32.921+358/(19)383.676
CRC Industries France6, avenue du marais, B.P. 90028, 95102 Argenteuil Cedex01.34.11.20.0001.34.11.09.96
CRC Industries Deutschland GmbHSüdring 9, D-76473 Iffezheim(07229) 303.0(07229)30 32 66
CRC INDUSTRIES IBERIA S.L.U.GREMIO DEL CUERO-PARC.96, POLIGONO INDUSTR. DE HONTORIA, 40195 SEGOVIA0034/921.427.5460034/921.436.270
CRC Industries SwedenKryptongatan 14, 431 53 Mölndal0046/31 706 84 800046/31 27 39 91
 
1.4. Notrufnummer
 
 
CRC Industries Europe, Belgium: Tel.: +32(0)52/45.60.11 (Büroöffnungszeiten)
Belgien: Giftinformationszentrum: 070 - 245 245
die Schweiz: Notfallnummer des STIZ (Schweizer Toxikoloisches Informationszentrum): 145
 
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
 
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
 
Klassifizierung gemäß 67/548/EEC oder 1999/45/EC
 
Gesundheit: R38: Reizt die Haut.
 R41: Gefahr ernster Augenschäden.
 R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Physikalisch: Nicht klassifiziert
Umwelt: Nicht klassifiziert
Weitere Gefahren : Nicht klassifiziert
 
2.2. Kennzeichnungselemente
 
Warnsymbole : Xi : REIZEND
 
R-Sätze (Gefahren) : R38: Reizt die Haut.
 R41: Gefahr ernster Augenschäden.
 R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
S-Sätze (Sicherheit) : S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
 S24/25: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
 S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
 S37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Spezielle Bestimmungen für das Etikett: Enthält:
 Poly(hexamethylenebiguanide) hydrochloride
 Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
 
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien: nichtionische Tenside 5 - 15 %
blank
 
2.3. Sonstige Gefahren
 
Keine
 
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
 
3.1. Stoffe
 
Nicht anwendbar.
 
3.2. Gemische
 
 
Gefährlicher StoffCAS-Nr.EC-nrw/w %SymbolR-Sätze*Anmerkungen
Poly(hexamethylenebiguanide) hydrochloride27083-27-8-1-10Xi43-38
Alcohols, C13-15, ethoxylated64425-86-1-1-10Xn22-41
Quaternary ammonium compounds, benzyl-C10-16-alkyldimethyl, chlorides68989-00-4273-544-1<10C,Xn,N21/22-34-50
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
 
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
Augenkontakt : Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, während mindestens 15 Minuten reichlich mit Wasser auswaschen
 Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
 Ärztlichen Rat einholen
Hautkontakt : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
 Mit Wasser und Seife abwaschen.
 Ärztlichen Rat einholen
Einatmen : Einatmung ist nicht wahrscheinlich
 Den Patienten an die frische Luft bringen
 Bei Unwohlsein ärztlich behandeln lassen
Verschlucken : Verschlucken ist nicht wahrscheinlich
 
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
 
Einatmen : Symptome: Halsentzündung, Husten
Verschlucken : Kann zu Magendarmstörungen führen
 Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
 Reizt die Haut
 Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt : Reizt die Augen
 Symptome: Rötungen und Schmerzen, Beeinträchtigungen der Sehkraft
 
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
 
Allgemeine Hinweise : Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
 Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat einholen
 
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
 
5.1. Löschmittel
 
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
 
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
 
Kann bei Brand schädliche und giftige Rauchgase abgeben
 
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
 
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
Atemschutzgerät tragen
 
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
 
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
 
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Für gute Belüftung sorgen
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen.
 
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
 
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
Falls verschmutztes Wasser in die Kanalisation oder in Fliessgewässer gerät, sind die betreffenden Behörden unverzüglich zu informieren
 
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
 
Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen
 
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
 
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
 
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
 
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
 
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Augenspülflaschen bereithalten
 
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
 
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
 
7.3. Spezifische Endanwendungen
 
Starkes Reinigungsmittel
 
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
 
8.1. Zu überwachende Parameter
 
Arbeitsplatz Grenzwerte :
 
 
Keine Informationen verfügbar
 
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
 
Technische Schutzmaßnahmen : Für gute Belüftung sorgen
Persönliche Schutzmaßnahmen : Bei der Handhabung des Produktes sind Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Haut- und Augenkontakt zu treffen.
Für gute Belüftung sorgen
Atmung : Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Haut und Hände : Bei der Verarbeitung geeignete Schutzhandschuhe tragen.
(Polyvinylchlorid)
Augen : Eine Schutzbrille tragen.
 
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
 
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
 
Form : Aggregatzustand : Flüssigkeit.
Farbe : Farblos.
Geruch : Charakteristischer Geruch.
pH : 4
Siedepunkt/-bereich : 100 °C
Flammpunkt : Nicht verfügbar.
Verdunstungszahl : Nicht verfügbar.
Explosionsgrenze : Obere Grenze : Nicht verfügbar.
Untere Grenze : Nicht verfügbar.
Dampfdruck : Nicht verfügbar.
Relative Dichte : 1.00 g/cm3.
Löslichkeit in Wasser : Wasserlöslich
Selbstentzündungstemperatur: Nicht verfügbar.
Viskosität : Nicht verfügbar.
 
9.2. Sonstige Angaben
 
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
 
10.1. Reaktivität
 
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt
 
10.2. Chemische Stabilität
 
Stabil
 
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
 
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
Kann bei Brand schädliche und giftige Rauchgase abgeben
 
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
 
Hitze
 
10.5. Unverträgliche Materialien
 
Stark oxydierendes Mittel
Reagiert heftig mit starken Basen
 
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
 
CO,CO2
 
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
 
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
 
Einatmen : Kann Irritationen verursachen.
Verschlucken : Kann zu Magendarmstörungen führen
Hautkontakt : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
 Reizt die Haut
Augenkontakt : Reizt die Augen
 
Toxikologische Daten :
 
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
 
12.1. Toxizität
 
Nicht klassifiziert
 
Ecotoxikologische Daten :
 
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.3. Bioakkumulationspotenzial
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.4. Mobilität im Boden
 
Wasserlöslich
 
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.6. Andere schädliche Wirkungen
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
 
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
 
Produkt : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten, an genehmigte Sondermüllsammelstelle abgeben.
Verunreinigte Verpackung : Beseitigung muss in Übereinstimmung mit der örtlichen, regionalen oder nationalen Gesetzgebung erfolgen
 
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
 
14.1. UN-Nummer
 
UN-Nummer : Kein Gefahrgut
 
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
 
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung: Nicht anwendbar. (Nicht anwendbar.)
 
14.3. Transportgefahrenklassen
 
Klasse: Nicht anwendbar.
Nebengefahren: Nicht anwendbar.
ADR/RID - Klassifizierungscode: Nicht anwendbar.
 
14.4. Verpackungsgruppe
 
Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar.
 
14.5. Umweltgefahren
 
ADR/RID - Umweltgefährdend: Nein
IMDG - Marine pollutant: No
ADR/RID - Umweltgefährdend: Nein
 
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
 
ADR/RID - Tunnelkategorie: Nicht anwendbar.
IMDG - Ems: Nicht anwendbar.
IATA/ICAO - PAX: Nicht anwendbar.
IATA/ICAO - CAO Nicht anwendbar.
 
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
 
Nicht anwendbar.
 
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
 
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
 
Das Sicherheitsdatenblatt wurde auf Grundlage aktueller europäischer Verordnungen erstellt.
Richtlinien 99/45/EU
Verordnung EG Nr 1907/2006 (REACH)
 
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
 
*Erläuterung der R-Sätze: R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
 R34: Verursacht Verätzungen.
 R38: Reizt die Haut.
 R41: Gefahr ernster Augenschäden.
 R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
 R50: Sehr giftig für Wasserorganismen.
 R21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
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