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CRC Industries Europe bvba Touwslagerstraat 1 9240 Zele - Belgium Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 - Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 |
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EG-Sicherheitsdatenblatt | Regulation EC No 1907/2006 Art.31 |
Produktname : | MOTOR STARTER | Erstellt/Überarbeitet am: | 23.11.10 |
Ref.Nr.: | AB15100-4-231110 | Ersetzt Fassung vom: | 17.08.10 |
Produktname : |
MOTOR STARTER Spraydose |
Anwendungen : |
Produkt für die Autopflege |
Hersteller/Lieferant : |
CRC Industries Europe
bvba Touwslagerstraat 1 9240 ZELE Belgium Tel.: (+32)(0)52/456011 Fax: (+32)(0)52/450034 E-mail : hse@crcind.com |
Notfallauskunft : |
(+32) (0)52/45 60 11 Belgien : Antigifcentrum/Centre Antipoisons: 070 - 245 245 |
Tochtergesellschaften |
|
Tel |
Fax |
CRC
Industries Finland |
Asemanrinne
13, 08500 Lohja AS |
(+358)(0)19/32921 |
(+358)(0)19/383676 |
CRC
Industries France |
12,
Bld des Martyrs de Chateaubriant F-95102
Argenteuil Cédex |
(+33)(0)1/34112000 |
(+33)(0)1/34110996 |
CRC
Industries Deutschland |
Südring
9, 76473 Iffezheim |
(+49)(0)7229/3030 |
(+49)(0)7229/303266 |
CRC
Industries Iberia |
Gremio
del cuero S/N, 40195
Segovia |
(+34)921/427546 |
(+34)921/436270 |
CRC
Industries Sweden |
Kryptongatan
14, 43153 Mölndal |
(+46)(0)31/7068480 |
(+46)(0)31/273991 |
Gesundheit und Sicherheit : |
Hochentzündlich Kann explosionsfähige Peroxide bilden. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Bemerkung: Zubereitungen, die als gesundheitsschädlich eingestuft sind, weil sie eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen, müssen dann nicht mit dem R-Satz R65 gekennzeichnet werden, wenn sie in Aerosolpackungen oder Behältern mit versiegelter Sprühvorrichtung in den Verkehr gebracht werden. (siehe EU-Direktive 67/548 Anhang VI 9.4 und TRGS 200) |
Umwelt : |
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
Weitere Gefahren : |
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. |
Gefährlicher Stoff | CAS-Nr. | EINECS | w/w % | Symbol | R-Sätze* | Notes |
Pentan | 109-66-0 | 203-692-4 | 10-30 | F+,Xn,N | 12-51/53-65-66-67 | A |
Diethylether | 60-29-7 | 200-467-2 | 10-30 | F+,Xn | 12-19-22-66-67 | A |
Aceton | 67-64-1 | 200-662-2 | 5-10 | F,Xi | 11-36-66-67 | A |
Propan | 74-98-6 | 200-827-9 | 30-60 | F+ | 12 | B |
Explanation notes | ||||||
A : Stoffe mit europäischen Arbeitsplatz-Grenzwerten | ||||||
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten |
(* Erläuterung der R-Sätze: siehe Kapitel 16) |
Allgemeine Hinweise : |
Die normalen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien beachten Bei ungewöhnlichen Symptomen ärztlichen Rat einholen. |
Augenkontakt : |
Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, mit reichlich Wasser auswaschen Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung anhält |
Hautkontakt : |
Mit Wasser und Seife abwaschen. Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung andauert |
Einatmen : |
Den Patienten an die frische Luft bringen Bei Unwohlsein ärztlich behandeln lassen |
Verschlucken : |
Verschlucken ist nicht wahrscheinlich Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen, weil die Gefahr von Aspiration in die Lungen besteht. Falls Aspiration vermutet wird, ist unverzügliche, ärztliche Behandlung erforderlich |
Flammpunkt (ohne Treibmittel): |
< 0 °C |
Explosionsgrenze : Obere Grenze : |
36 % |
Untere Grenze : |
1.4 % |
Löschmittel : |
Wasser, Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver |
Besondere Maßnahmen bei der Brandbekämpfung : |
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten |
Besondere Gefahren und Verbrennungsprodukte : |
Spraydosen können beim Erwärmen über 50°C explodieren Kann explosive Dämpfe/Luftgemische bilden |
Persönliche Schutzmaßnahmen: |
Alle Zündquellen ausschalten Für gute Belüftung sorgen Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. |
Umweltschutzmaßnahmen : |
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern. Falls verschmutztes Wasser in die Kanalisation oder in Fliessgewässer gerät, sind die betreffenden Behörden unverzüglich zu informieren |
Reinigungsmethoden : |
Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen |
Handhabung : |
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden Von Hitze und Zündquellen fernhalten Kann explosive Dämpfe/Luftgemische bilden Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Dampf oder Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. |
Lagerung : |
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. An einem kühlen, trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
Technische Schutzmaßnahmen : |
Für gute Belüftung sorgen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen Von Hitze und Zündquellen fernhalten |
Persönliche Schutzmaßnahmen : |
Beim Gebrauch des Produktes Haut- und Augenkontakt vermeiden. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden |
Atmung : |
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. |
Haut und Hände : |
Bei der Verarbeitung geeignete Schutzhandschuhe tragen. |
Augen : |
Eine Schutzbrille tragen. |
Arbeitsplatz Grenzwerte : |
Gefährlicher Stoff | CAS-Nr. | Methode | |
Arbeitsplatzgrenzwerte der EU: | |||
Pentan | 109-66-0 | TWA | 1000 ppm |
Diethylether | 60-29-7 | TWA | 100 ppm |
STEL | 200 ppm | ||
Aceton | 67-64-1 | TWA | 500 ppm |
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Oesterreich | |||
Pentan | 109-66-0 | MAK | 600 ppm |
Diethylether | 60-29-7 | MAK | 100 ppm |
Aceton | 67-64-1 | MAK | 500 ppm |
Propan | 74-98-6 | MAK | 1000 ppm |
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Belgien | |||
Pentan | 109-66-0 | GW/VL | 600 ppm |
KTW/VCD | 750 ppm | ||
Diethylether | 60-29-7 | GW/VL | 100 ppm |
KTW/VCD | 200 ppm | ||
Aceton | 67-64-1 | GW/VL | 500 ppm |
KTW/VCD | 1000 ppm | ||
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Schweiz | |||
Pentan | 109-66-0 | MAK | 600 ppm |
Diethylether | 60-29-7 | MAK | 400 ppm |
Aceton | 67-64-1 | MAK | 500 ppm |
Propan | 74-98-6 | MAK | 1000 ppm |
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Deutschland | |||
Pentan | 109-66-0 | AGW | 1000 ppm |
Diethylether | 60-29-7 | AGW | 400 ppm |
Aceton | 67-64-1 | AGW | 500 ppm |
Propan | 74-98-6 | AGW | 1000 ppm |
Form : Aggregatzustand : |
Flüssigkeit in Spraydose mit Propan/Butan als Treibmittel. |
Farbe : |
Farblos. |
Geruch : |
Charakteristischer Geruch. |
Siedepunkt/-bereich : |
- 44 °C |
Relative Dichte : |
0.607 (@ 20°C). |
pH : |
Nicht anwendbar. |
Dampfdruck : |
480 kPa (@ 20°C). |
Relative Dampfdichte : |
Nicht verfügbar. |
Löslichkeit in Wasser : |
Nicht löslich in Wasser |
Flammpunkt : |
< 0 °C |
Selbstentzündungstemperatur: |
170 135-200°C. |
Viskosität : |
Nicht verfügbar. |
Verdunstungszahl : |
Nicht verfügbar. |
Zu vermeidende Bedingungen : |
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. |
Zu vermeidende Stoffe : |
Stark oxydierendes Mittel |
Gefährliche Zersetzungsprodukte : |
CO,CO2 |
Einatmen : |
Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen |
Verschlucken : |
Nach Erbrechen von verschlucktem Produkt ist Aspiration in die Lunge wahrscheinlich. Lösungsmittel können zur chemischen Pneumonie führen. |
Hautkontakt : |
Verlängerter Kontakt mit der Haut erzeugt Hautentfettung, die zu Reizung und in einzelnen Fällen zu Dermatitis führt |
Augenkontakt : |
Kan Reizungen verursachen. |
Toxikologische Daten : |
Keine experimentellen Daten verfügbar |
Andere schädliche Effekte : |
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
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Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern. Keine experimentellen Daten verfügbar |
Produkt : |
Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten, an genehmigte Sondermüllsammelstelle abgeben. |
|
Beseitigung muss in Übereinstimmung mit der örtlichen, regionalen oder nationalen Gesetzgebung erfolgen |
UN-Nummer : |
1950 |
GGVE/GGVS Eisenbahn-/Straßentransport : |
UN1950 Druckgaspackungen Klasse : 2, VG : entfällt, Klas.code : 5F, Etik : 2.1, Tunnel : (D) |
IMDG-Code Seetransport : |
UN1950 Aerosols Klasse : 2, VG : entfällt, Etik : 2.1 |
EmS |
F-D, S-U |
IATA-DGR Lufttransport : |
UN1950 Aerosols, flammable, (engine starting fluid) Klasse : 3, VG : entfällt, Etik : 2.1 |
Warnsymbole : |
F+ : HOCHENTZÜNDLICH |
R-Sätze (Gefahren) : |
R19: Kann explosionsfähige Peroxide bilden. R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
S-Sätze (Sicherheit) : |
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23: Dampf/Aerosol nicht einatmen. S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. |
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. |
Klassifiziert nach Richtlinie 2008/47/EC zur Anpassung der Aerosolrichtlinie 75/324/EEC.
Klassifizierung nach den Richtlinien 99/45/EU |
Nationale Vorschriften : |
Deutschland Wassergefährdungsklasse 1 (Schwach wassergefährdend) |
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer
Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis. Dieses Datenblatt darf ohne schriftliche Genehmigung von CRC nur vollständig und in vorliegender Form kopiert oder weitergegeben werden. |
ÜBERARBEITUNGEN IN KAPITEL : |
3,11,13,14,15 |
*Erläuterung der R-Sätze: |
R11: Leichtentzündlich. R12: Hochentzündlich. R19: Kann explosionsfähige Peroxide bilden. R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R36: Reizt die Augen. R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
Dieses Sicherheitsdatenblatt muss stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften und der Technik gehalten werden und wird deshalb ständig aktualisiert. Die neueste und einzig gültige Version dieses Sicherheitsdatenblattes kann bei CRC angefordert werden oder ist auf unserer Internetseite zu finden: www.crcind.com. Wir empfehlen Ihnen, sich auf unserer Internetseite zu registrieren, so dass Sie bei den von Ihnen ausgewählten Datenblättern automatisch auf dem neuesten Stand gehalten werden. |