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CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1
9240 Zele - Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 - Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34

EG-Sicherheitsdatenblatt Regulation EC No 1907/2006 Art.31

Produktname : KONTAKT 61 Erstellt/Überarbeitet am: 23.11.10
Ref.Nr.: AB27050-4-231110 Ersetzt Fassung vom: 18.09.09

1. PRODUKT- UND FIRMENBEZEICHNUNG   

 

Produktname : KONTAKT 61
Spraydose

 

Anwendungen :

Schmierstoff

 

Hersteller/Lieferant :

CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1
9240 ZELE
Belgium
Tel.: (+32)(0)52/456011
Fax: (+32)(0)52/450034
E-mail : hse@crcind.com
 
Notfallauskunft : (+32) (0)52/45 60 11
Belgien : Antigifcentrum/Centre Antipoisons: 070 - 245 245
 

Tochtergesellschaften

 

Tel

Fax

CRC Industries Finland

Asemanrinne 13, 08500 Lohja AS

(+358)(0)19/32921

(+358)(0)19/383676

CRC Industries France

12, Bld des Martyrs de Chateaubriant F-95102 Argenteuil Cédex

(+33)(0)1/34112000

(+33)(0)1/34110996

CRC Industries Deutschland

Südring 9, 76473 Iffezheim

(+49)(0)7229/3030

(+49)(0)7229/303266

CRC Industries Iberia

Gremio del cuero S/N, 40195 Segovia

(+34)921/427546

(+34)921/436270

CRC Industries Sweden

Kryptongatan 14, 43153 Mölndal

(+46)(0)31/7068480

(+46)(0)31/273991

2. GEFAHREN   

Gesundheit und Sicherheit :

Hochentzündlich
Reizt die Augen und die Haut.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Bemerkung: Zubereitungen, die als gesundheitsschädlich eingestuft sind, weil sie eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen, müssen dann nicht mit dem R-Satz R65 gekennzeichnet werden, wenn sie in Aerosolpackungen oder Behältern mit versiegelter Sprühvorrichtung in den Verkehr gebracht werden. (siehe EU-Direktive 67/548 Anhang VI 9.4 und TRGS 200)

Umwelt :

Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Weitere Gefahren :

Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.

3. ZUSAMMENSETZUNG UND ANGABEN ZU BESTANDTEILEN   

Gefährlicher StoffCAS-Nr.EINECSw/w %SymbolR-Sätze*Notes
Kohlendioxid124-38-9204-696-91-5--A,G
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte (Benzol<0.1%)64742-49-0265-151-9<25F,Xn,N11-38-51/53-65-67B,P
Propan-2-ol67-63-0200-661-730-60F,Xi11-36-67B
Butan-2-ol78-92-2201-158-5<20Xi10-36/37-67B
white mineral oil (petroleum)8042-47-5232-455-85-10B
Explanation notes
A : Stoffe mit europäischen Arbeitsplatz-Grenzwerten
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
G : exempted from the obligation to register in accordance with art.2(7)(a)of REACH Regulation No 1907/2006
P : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% Benzol (Einecs-Nr. 200-753-7)
Für das Produkt oder für einzelne Inhaltsstoffe ist Anmerkung H und P der Richtlinie 67/548/EWG Anhang I zu berücksichtigen.
(* Erläuterung der R-Sätze: siehe Kapitel 16)

4. ERSTE HILFE   

Allgemeine Hinweise :

Die normalen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien beachten
Bei ungewöhnlichen Symptomen ärztlichen Rat einholen.

Augenkontakt :

Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, während mindestens 15 Minuten reichlich mit Wasser auswaschen
Ärztlichen Rat einholen

Hautkontakt :

Alle verunreinigten Kleidungsstücke unverzüglich ausziehen und die betroffenen Hautstellen ausgiebig mit Wasser nass halten. Nachher mit Seife und Wasser waschen
Ärztlichen Rat einholen

Einatmen :

Den Patienten an die frische Luft bringen
Bei Unwohlsein ärztlich behandeln lassen

Verschlucken :

Verschlucken ist nicht wahrscheinlich
Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen, weil die Gefahr von Aspiration in die Lungen besteht. Falls Aspiration vermutet wird, ist unverzügliche, ärztliche Behandlung erforderlich

5. BRANDBEKÄMPFUNG   

Flammpunkt (ohne Treibmittel):

< 0 °C (geschlossener Tiegel)

Explosionsgrenze : Obere Grenze :

Nicht verfügbar.

Untere Grenze :

Nicht verfügbar.

Löschmittel :

Wasser, Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver

Besondere Maßnahmen bei der Brandbekämpfung :

Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten

Besondere Gefahren und Verbrennungsprodukte :

Spraydosen können beim Erwärmen über 50°C explodieren

6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG   

Persönliche Schutzmaßnahmen:

Alle Zündquellen ausschalten
Für gute Belüftung sorgen
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.

Umweltschutzmaßnahmen :

Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
Falls verschmutztes Wasser in die Kanalisation oder in Fliessgewässer gerät, sind die betreffenden Behörden unverzüglich zu informieren

Reinigungsmethoden :

Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen

7. HANDHABUNG UND LAGERUNG   

Handhabung :

Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Augenspülflaschen bereithalten
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Lagerung :

Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
An einem kühlen, trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND SCHUTZMASSNAHMEN   

Technische Schutzmaßnahmen :

Für gute Belüftung sorgen
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen

Persönliche Schutzmaßnahmen :

Beim Gebrauch des Produktes Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden

Atmung :

Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
(Filtertyp AX)

Haut und Hände :

Bei der Verarbeitung geeignete Schutzhandschuhe tragen.
(Nitril)

Augen :

Eine Schutzbrille tragen.

Arbeitsplatz Grenzwerte :

Gefährlicher StoffCAS-Nr.Methode
Arbeitsplatzgrenzwerte der EU:
Kohlendioxid124-38-9TWA5000 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Oesterreich
Kohlendioxid124-38-9MAK5000 ppm
Propan-2-ol67-63-0MAK200 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Belgien
Kohlendioxid124-38-9GW/VL5000 ppm
KTW/VCD30000 ppm
Propan-2-ol67-63-0GW/VL400 ppm
KTW/VCD500 ppm
Butan-2-ol78-92-2GW/VL100 ppm
white mineral oil (petroleum)8042-47-5GW/VL5 mg/m³ (oil mist)
KTW/VCD10 mg/m³ (oil mist)
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Schweiz
Kohlendioxid124-38-9MAK5000 ppm
Propan-2-ol67-63-0MAK200 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Deutschland
Kohlendioxid124-38-9AGW5000 ppm
Propan-2-ol67-63-0AGW200 ppm

9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE DATEN (für Spraydose ohne Treibmittel)   

Form : Aggregatzustand :

Flüssigkeit in Spraydose mit CO2 als Treibmittel.

Farbe :

Blau.

Geruch :

Lösungsmittel.

Schmelzpunkt/-bereich :

<-20 °C

Siedepunkt/-bereich :

Nicht verfügbar.

Relative Dichte :

0.76 g/cm3 (@ 20°C).

pH :

Nicht anwendbar.

Dampfdruck :

Nicht verfügbar.

Relative Dampfdichte :

Nicht verfügbar.

Löslichkeit in Wasser :

Nicht löslich in Wasser

Flammpunkt :

< 0 °C (geschlossener Tiegel)

Selbstentzündungstemperatur:

> 200 °C

Viskosität :

Nicht anwendbar.

Viskosität :

< 7 mm²/s.

Verdunstungszahl :

Nicht verfügbar.

10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT   

Zu vermeidende Bedingungen :

Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.

Zu vermeidende Stoffe :

Stark oxydierendes Mittel

Gefährliche Zersetzungsprodukte :

CO,CO2

11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE   

Einatmen :

Einatmung der Dämpfe des Lösungsmittels können Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen

Verschlucken :

Verschlucken ist nicht wahrscheinlich
Nach Erbrechen von verschlucktem Produkt ist Aspiration in die Lunge wahrscheinlich. Lösungsmittel können zur chemischen Pneumonie führen.

Hautkontakt :

Reizt die Haut

Augenkontakt :

Reizt die Augen

12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE   

Andere schädliche Effekte :

Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.

13. ENTSORGUNG   

Produkt :

Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.

Beseitigung muss in Übereinstimmung mit der örtlichen, regionalen oder nationalen Gesetzgebung erfolgen

14. TRANSPORT   

UN-Nummer :

1950

GGVE/GGVS Eisenbahn-/Straßentransport :

UN1950 Druckgaspackungen Klasse : 2, VG : entfällt, Klas.code : 5F, Etik : 2.1, Tunnel : (D)

IMDG-Code Seetransport :

UN1950 Aerosols Klasse : 2, VG : entfällt, Etik : 2.1
 

EmS

F-D, S-U

IATA-DGR Lufttransport :

UN1950 Aerosols, flammable Klasse : 2, VG : entfällt, Etik : 2.1
 
 
 

15. VORSCHRIFTEN   

Warnsymbole :

F+ : HOCHENTZÜNDLICH
Xi : REIZEND

R-Sätze (Gefahren) :

R36/38: Reizt die Augen und die Haut.
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

S-Sätze (Sicherheit) :

S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S23: Dampf/Aerosol nicht einatmen.
S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Klassifiziert nach Richtlinie 2008/47/EC zur Anpassung der Aerosolrichtlinie 75/324/EEC.
Klassifizierung nach den Richtlinien 99/45/EU
Bemerkung: Zubereitungen, die als gesundheitsschädlich eingestuft sind, weil sie eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen, müssen dann nicht mit dem R-Satz R65 gekennzeichnet werden, wenn sie in Aerosolpackungen oder Behältern mit versiegelter Sprühvorrichtung in den Verkehr gebracht werden. (siehe EU-Direktive 67/548 Anhang VI 9.4 und TRGS 200)


Nationale Vorschriften :

Deutschland
Wassergefährdungsklasse 1 (Schwach wassergefährdend)

16. SONSTIGE ANGABEN   

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Dieses Datenblatt darf ohne schriftliche Genehmigung von CRC nur vollständig und in vorliegender Form kopiert oder weitergegeben werden.

ÜBERARBEITUNGEN IN KAPITEL :

2,15

*Erläuterung der R-Sätze:

R10: Entzündlich.
R11: Leichtentzündlich.
R36: Reizt die Augen.
R36/37: Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R38: Reizt die Haut.
R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

 

Dieses Sicherheitsdatenblatt muss stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften und der Technik gehalten werden und wird deshalb ständig aktualisiert. Die neueste und einzig gültige Version dieses Sicherheitsdatenblattes kann bei CRC angefordert werden oder ist auf unserer Internetseite zu finden: www.crcind.com. Wir empfehlen Ihnen, sich auf unserer Internetseite zu registrieren, so dass Sie bei den von Ihnen ausgewählten Datenblättern automatisch auf dem neuesten Stand gehalten werden.