PROGRESS IS OUR COMMITMENT
THE EARTH OUR CONCERN
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CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1
9240 Zele - Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 - Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34
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EG-Sicherheitsdatenblatt |
Regulation EC No 1907/2006 Art.31 |
Produktname : |
PIPE DE-BLOCKER |
Erstellt/Überarbeitet am: |
23.11.10 |
Ref.Nr.: |
BB12360-4-231110 |
Ersetzt Fassung vom: |
22.10.09 |
1. PRODUKT- UND FIRMENBEZEICHNUNG
Produktname : |
PIPE DE-BLOCKER
Literware
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Anwendungen :
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Starkes Reinigungsmittel
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Hersteller/Lieferant :
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CRC Industries Europe
bvba
Touwslagerstraat 1
9240 ZELE
Belgium
Tel.: (+32)(0)52/456011
Fax: (+32)(0)52/450034
E-mail : hse@crcind.com |
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Notfallauskunft : |
(+32) (0)52/45 60 11
Belgien : Antigifcentrum/Centre Antipoisons: 070 - 245 245
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Tochtergesellschaften |
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Tel |
Fax |
CRC
Industries Finland |
Asemanrinne
13, 08500 Lohja AS |
(+358)(0)19/32921 |
(+358)(0)19/383676 |
CRC
Industries France |
12,
Bld des Martyrs de Chateaubriant F-95102
Argenteuil Cédex |
(+33)(0)1/34112000 |
(+33)(0)1/34110996 |
CRC
Industries Deutschland |
Südring
9, 76473 Iffezheim |
(+49)(0)7229/3030 |
(+49)(0)7229/303266 |
CRC
Industries Iberia |
Gremio
del cuero S/N, 40195
Segovia |
(+34)921/427546 |
(+34)921/436270 |
CRC
Industries Sweden |
Kryptongatan
14, 43153 Mölndal |
(+46)(0)31/7068480 |
(+46)(0)31/273991 |
2. GEFAHREN
Gesundheit und Sicherheit :
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Korrodierend
Verursacht schwere Verätzungen.
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Umwelt :
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Nicht klassifiziert nach den Richtlinien 99/45/EU
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3. ZUSAMMENSETZUNG UND ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Gefährlicher Stoff | CAS-Nr. | EINECS | w/w % | Symbol | R-Sätze* | Notes |
Natriumhydroxid | 1310-73-2 | 215-185-5 | 10-20 | C | 35 | B |
Explanation notes | | | | | | |
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten | | | | | | |
(* Erläuterung der R-Sätze: siehe Kapitel 16)
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4. ERSTE HILFE
Allgemeine Hinweise :
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Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
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Augenkontakt :
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Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, während mindestens 15 Minuten reichlich mit Wasser auswaschen
Unverzüglich ärztlich behandeln lassen
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Hautkontakt :
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Alle verunreinigten Kleidungsstücke unverzüglich ausziehen und die betroffenen Hautstellen ausgiebig mit Wasser nass halten. Nachher mit Seife und Wasser waschen
Ärztlichen Rat einholen
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Einatmen :
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Den Patienten an die frische Luft bringen
Bei Unwohlsein ärztlich behandeln lassen
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Verschlucken :
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Nicht zum Erbrechen bringen
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
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5. BRANDBEKÄMPFUNG
Flammpunkt (ohne Treibmittel):
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Nicht verfügbar.
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Explosionsgrenze : Obere Grenze :
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Nicht verfügbar.
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Untere Grenze :
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Nicht verfügbar.
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Löschmittel :
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Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
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Besondere Maßnahmen bei der Brandbekämpfung :
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Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten
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Besondere Gefahren und Verbrennungsprodukte :
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Korrosiv
Kann bei Brand schädliche und giftige Rauchgase abgeben
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6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Persönliche Schutzmaßnahmen:
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Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtschutz tragen.
Für gute Belüftung sorgen
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Umweltschutzmaßnahmen :
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Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
Falls verschmutztes Wasser in die Kanalisation oder in Fliessgewässer gerät, sind die betreffenden Behörden unverzüglich zu informieren
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Reinigungsmethoden :
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Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen
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7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung :
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Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Augenspülflaschen bereithalten
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Lagerung :
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An einem kühlen, trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren
Behälter dicht geschlossen halten.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
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8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND SCHUTZMASSNAHMEN
Persönliche Schutzmaßnahmen :
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Für gute Belüftung sorgen
Bei der Handhabung des Produktes sind Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Haut- und Augenkontakt zu treffen.
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtschutz tragen.
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Atmung :
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Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
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Haut und Hände :
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Bei der Verarbeitung geeignete Schutzhandschuhe tragen.
(polyvinylchloride)
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Augen :
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Eine Schutzbrille, die vollständigen Augenschutz bietet, tragen
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Arbeitsplatz Grenzwerte :
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Gefährlicher Stoff | CAS-Nr. | Methode | |
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von : Belgien | | | |
Natriumhydroxid | 1310-73-2 | GW/VL | 2 mg/m3 |
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE DATEN (für Spraydose ohne Treibmittel)
Form : Aggregatzustand :
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Flüssigkeit.
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Siedepunkt/-bereich :
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100 °C
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Relative Dichte :
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1.24 g/cm3.
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Dampfdruck :
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Nicht verfügbar.
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Relative Dampfdichte :
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Nicht verfügbar.
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Löslichkeit in Wasser :
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Wasserlöslich
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Flammpunkt :
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Nicht verfügbar.
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Selbstentzündungstemperatur:
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Nicht verfügbar.
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Viskosität :
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Nicht verfügbar.
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Verdunstungszahl :
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Nicht verfügbar.
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10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Zu vermeidende Bedingungen :
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Reagiert mit Säuren
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Gefährliche Zersetzungsprodukte :
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Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt
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11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Einatmen :
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Korrosiv
Kan Reizungen verursachen.
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Verschlucken :
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Verursacht schwere Verätzungen.
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Hautkontakt :
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Verursacht schwere Verätzungen.
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Augenkontakt :
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Verursacht schwere Verätzungen.
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12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Andere schädliche Effekte :
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Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
Falls verschmutztes Wasser in die Kanalisation oder in Fliessgewässer gerät, sind die betreffenden Behörden unverzüglich zu informieren
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13. ENTSORGUNG
Produkt :
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Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten, an genehmigte Sondermüllsammelstelle abgeben.
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Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
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National regulations :
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Beseitigung muss in Übereinstimmung mit der örtlichen, regionalen oder nationalen Gesetzgebung erfolgen
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14. TRANSPORT
GGVE/GGVS Eisenbahn-/Straßentransport :
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UN1824 Natriumhydroxidlösung Klasse : 8, VG : II, Klas.code : C5, Etik : 8, Tunnel : (E)
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IMDG-Code Seetransport :
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UN1824 Natriumhydroxidlösung Klasse : 8, VG : II
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IATA-DGR Lufttransport :
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UN1824 Natriumhydroxidlösung Klasse : 8, VG : II, Etik : RFL
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15. VORSCHRIFTEN
R-Sätze (Gefahren) :
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R35: Verursacht schwere Verätzungen.
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S-Sätze (Sicherheit) :
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S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S25: Berührung mit den Augen vermeiden.
S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S28: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
S36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
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16. SONSTIGE ANGABEN
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer
Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis.
Dieses Datenblatt darf ohne schriftliche Genehmigung von CRC nur
vollständig und in vorliegender Form kopiert oder weitergegeben
werden.
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*Erläuterung der R-Sätze:
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R35: Verursacht schwere Verätzungen.
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Dieses Sicherheitsdatenblatt muss stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften und der Technik gehalten werden und wird deshalb ständig aktualisiert. Die neueste und einzig gültige Version dieses Sicherheitsdatenblattes kann bei CRC angefordert werden oder ist auf unserer Internetseite zu finden: www.crcind.com. Wir empfehlen Ihnen, sich auf unserer Internetseite zu registrieren, so dass Sie bei den von Ihnen ausgewählten Datenblättern automatisch auf dem neuesten Stand gehalten werden.
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